Be­treu­ungs­recht

Das Bundesministreium der Justiz hat eine Broschüre zum Thema Betreuungsrecht veröffentlicht.

Darin finden Sie Informationen darüber, wie und in wel­chem Um­fang für eine hilfs­be­dürf­ti­ge Per­son vom Ge­richt eine Be­treue­rin oder ein Be­treu­er be­stellt wird. Die Grund­zü­ge des Be­treu­ungs­rechts werden dar­ge­legt. Sie fin­den z. B. In­for­ma­tio­nen dar­über, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen eine Be­treu­ung an­ge­ord­net wird und wie sie sich aus­wirkt, wel­che Auf­ga­ben ein Be­treu­er hat und wie die Tä­tig­keit des Be­treu­ers in per­sön­li­chen und ver­mö­gens­recht­li­chen An­ge­le­gen­hei­ten aus­sieht. Im An­hang der Bro­schü­re wer­den Hin­wei­se ge­ge­ben, wie man für den Fall einer mög­li­chen ei­ge­nen Be­treu­ungs­be­dürf­tig­keit vor­sor­gen kann. Aus­führ­lich wird dabei auf die so­ge­nann­te Vor­sor­ge­voll­macht ein­ge­gan­gen. Sie fin­den dort auch kon­kre­te Vor­schlä­ge für die For­mu­lie­rung einer sol­chen Voll­macht.

Neben der Bro­schü­re kön­nen Sie sich Mus­ter für eine Vor­sor­ge­voll­macht, für eine Be­treu­ungs­ver­fü­gung und für eine Kon­to-/De­pot­voll­macht her­un­ter­la­den.

Auf dieser Seite stehen die Broschüre und die Muster zum Download bereit:
http://www.bmj.bund.de/das-betreuungsrecht