Das Persönliche Budget in Rheinland-Pfalz aus Nutzersicht

Franz-Josef Wagner

Vortrag zur Tagung "Selbstbestimmung in den psychiatrischen Hilfen. Was kann bleiben – was muss sich ändern?"  vom 20. – 22. Dezember 2004 in Loccum

Ich habe meinen Vortrag in fünf Punkte gegliedert. Nach der persönlichen Vorstellung werde ich die aktuellen, offiziellen Daten des Persönlichen Budgets aus der Großstadt Trier, wie die Umsetzung des persönlichen Budgets in Rheinland-Pfalz und die ersten Ergebnisse des Persönlichen Budgets als Eingliederungshilfe nach der Modellphase aufzeigen. Zum Schluß will ich Beispiele von uns ausgewählten Leistungen auflisten.

Ich wurde 1955 geboren, habe nach der Ausbildung über den zweiten  Bildungsweg ein Studium zum Dipl. Ingenieur und zum Dipl. Kaufmann abgeschlossen. Vor meiner ersten Zwangseinweisung in eine Psychiatrie 1989 arbeitete ich im Management eines internationalen Konzerns und wurde 1993 berentet. Danach hatte ich eine depressive Phase bis 1996. Nach Gründung des Landesverband Psychiatrie-Erfahrener (LVPE) Rheinland-Pfalz e.V. 1996 bekam ich wieder ein Lebensziel und wurde aktiver. Ich wurde in den Vorstand gewählt und übernahm 1998 den Vorsitz. Seit 1996 bin ich Vorstandsmitglied des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener (BPE) e.V. und seit Gründung des Psychiatriebeirates Trier (1998) zweiter Vorsitzender. In weiteren verschiedenen Gremien und Projekten war und bin ich Mitglied wie

Besuchskommission Forensik, Implementation des Personenzentrierten Ansatzes in der psychiatrischen Versorgung in Rheinland-Pfalz usw.

Daten des Persönlichen Budgets aus einer Großstadt

In der 100 000 Einwohner Stadt Trier ergibt sich folgende Gliederung der Einzelbudgets als Eingliederungshilfe
vom 01.01.2001 – 30.05.2003

Der Kostenaufwand für die Budgetempfänger stellt sich seit Einführung des Persönlichen Budgets in Trier folgendermaßen dar:

1. Halbjahr 2001

33 912 Euro

2. Halbjahr 2001

112 712 Euro

1. Halbjahr 2002

115 007 Euro

2. Halbjahr 2002

159 106 Euro

1. Halbjahr 2003

161 658 Euro

2. Halbjahr 2003

163 976 Euro

1. Halbjahr 2004

317 606 Euro

Seit 1999 wurden ca. 500 Personen mit der individuellen Hilfeplanung begutachtet. Dabei wurden in der Hilfeplankonferenz 2000 Fälle besprochen – inklusiv der Wiedervorlage. 2004 war die 100. Hilfeplankonferenz.

Umsetzung des Persönlichen Budgets in Rheinland-Pfalz

Wir wenden uns entweder an einen Leistungserbringer, einen Leistungsträger oder einen sonstigen Dienst. Sofern nicht der Leistungsträger direkt angegangen wird, informiert der Leistungserbringer oder der sonstige Dienst unverzüglich den Leistungsträger. Der Leistungsträger prüft die Voraussetzungen nach § 39 BSHG hinsichtlich

  • seiner Zuständigkeit,
  • des Vorliegens des Personenkreises (medizinische Stellungnahme),
  • der wirtschaftlichen Bedürftigkeit.

Sofern die Voraussetzungen des § 39 BSHG erfüllt sind, beginnt der Leistungsträger mit der Gesamtplanung nach § 46 BSHG und gibt die Hilfeplanung als Teil der Gesamtplanung mittels Individuellen Hilfeplan (IHP) in Auftrag. Für die Erstellung der Hilfeplanung kommen die Leistungserbringer, der Allgemeine Sozialdienst oder die Sozialpsychiatrischen Dienste bei den Gesundheitsämtern in Betracht. Die datenschutzrechtlichen Belange sind im Hilfeplanprozess mit uns zu erörtern.

Mit der Beauftragung der Hilfeplanung erfolgt die Vormerkung für die Hilfeplankonferenz und gleichzeitig die Fristsetzung zur Vorlage der Hilfeplanung beim Leistungsträger. Nach Vorlage der Hilfeplanung prüft der Leistungsträger die Entscheidungsreife durch

  • Prüfung des vorgetragenen Bedarfs und der vorgeschlagenen Leistungen,
  • Prüfung möglicher vorrangiger Kostenträgerschaft der notwendigen Hilfen.

Der Leistungsträger bringt den Antrag in die Hilfeplankonferenz. In der Hilfeplankonferenz erfolgt

  • die Abklärung der Leistungserbringer,
  • die Festlegung der koordinierenden Bezugsperson,
  • die Kostenentscheidung durch den Leistungserbringer,
  • die Festlegung der erneuten Vorstellung.

In Trier wie auch in vielen Regionen Rheinland Pfalz liegen zwischen Beantragung und Hilfeplankonferenz drei Wochen – wie es auch die Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 27. Mai 2004 vorsieht.


Die Ergebnisse des Persönlichen Budgets in der Modellphase vom 1. September 1998 – 31. Dezember 2000

In den vier Modellkommunen (Städte Ludwigshafen und Koblenz und Kreise Ludwigshafen und Neuwied) lief die Modellphase. Ende 2000 gab es in den Städten Ludwigshafen 41 und in Koblenz 33 Budgetnehmer in den Kreisen Ludwigshafen 8 und Neuwied 37 Budgetnehmer. Die 119 Budgetnehmer, die alle Voraussetzungen erfüllten, hatten folgende Verteilung:

Körperlich

Anzahl

28

 

Prozent

23,5

Geistig

Anzahl

23

 

Prozent

19,3

Seelisch

Anzahl

68

 

Prozent

57,2

Dabei lebten 73,1 % im privaten Haushalt, 23,5 % im Betreuten Wohnen und 1,7 % Sonst. Die prozentuale Verteilung in den drei Stufen lag bei 60,5 % in der Stufe 1 (bis 600 DM), 23,5 % in der Stufe II (600 – 1000 DM) und 15.9 % in der letzten Stufe (1000 – 1300 DM). Von den 119 Budgetnehmern waren 80,8% (96 Budgetnehmer) zufrieden, 15,4 % (18 Budgetnehmer) unentschieden und 3,8 % (5 Budgetnehmer) unzufrieden. Heute sind die Stufen in Rheinland-Pfalz aufgehoben und es erfolgt eine stufenlose Zuteilung – siehe Daten aus der Großstadt Trier.

In der Betreuung von uns waren folgende Berufsgruppen – aufgelistet nach absteigender Verteilung - eingesetzt:

  • Sozialarbeiter/Innen
  • Erzieher/Innen
  • Heilerzieher/Innen
  • Hauswirtschaftskräfte
  • Exam. Krankenpfleger/Innen
  • Erg-/Logo-/Physiotherapeuten
  • Ungelernte Kräfte
  • Psychologen/Innen
  • Handwerker/Innen
  • Fachkrankenpfleger/Innen
  • Exam. Krankenpfleger/Innen
  • Exam. Erzieher/innen

Ausgewählte Leistungen

Wir haben in Trier und Umgebung beim persönlichen Budget als Eingliederungsleistung Behördengänge, Haushalt, Therapie, Arztbesuche, Bankgeschäfte, Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Putzen usw. als Hilfe – und Unterstützungsbedarf ausgewählt. Dabei waren alle möglichen Wohnsituationen – Heim, Betreutes Wohnen, Wohngemeinschaft, Familie, eigener Haushalt und Wohnen mit Partner – vorhanden. Alle beruflichen Situationen waren und sind in Rheinland-Pfalz vorstellbar.