Leitlinie

Leitlinien für den Umgang mit der Erstbegegnung eines Patienten mit Psychiatrischen Kliniken/ Fachabteilungen

 

Arbeitsgruppe:
Dr. Gudrun Auert; M.Sc. (Kaiserslautern); Brigitte Anderl-Doliwa, BScN, M.A.
(Kaisers-lautern); Dipl.-Psych. Gabriele Feith-Hofe (Rockenhausen);
Dr. Wolfgang Gather (Alzey); Christa Tafel (Alzey)

 

Vorbemerkung

Die Erstbegegnung mit einer psychiatrischen Klinik bzw. psychiatrischen Fachabteilung stellt für den betroffenen Patienten und seine Angehörigen bzw. seine nächsten Bezugspersonen immer eine Ausnahmesituation dar. In der Regel erfolgt der Kontakt mit einer psychiatrischen Klinik / Fachab-teilung in einer akuten und schweren psychischen Krise jedweder Art. Insbesondere bei der Erstbe-gegnung ist die Psychiatrische Klinik / Fachabteilung sehr häufig auch die erste Institution im psychia-trischen Hilfesystem mit der Patienten und seine Angehörigen in Kontakt kommen. In den meisten Fällen haben sie keine Informationen über psychische Erkrankungen und den Umgang damit. Daher kommt der Gestaltung dieser Erstbegegnung mit der stationären psychiatrischen Behandlung eine hohe Bedeutung zu, die nachfolgend Gegenstand dieser Leitlinie sein soll.

Leitlinien für den Umgang mit Zwangsmaßnahmen

 

Vorbemerkung

Schwere psychische Störungen führen gelegentlich zu einem Kontrollverlust im Handeln der betroffenen Menschen. So kann es zu krankheitsbedingten Verhaltensweisen kommen, die sowohl für den Betroffenen als auch für andere Menschen eine Gefahr darstellen. Für diesen Fall der Selbst- oder Fremdgefährdung infolge einer psychischen Erkrankung sehen die bestehenden Gesetze vor, dass eine Behandlung vorübergehend auch gegen den Willen des Betroffenen erfolgen kann und muss. Die psychiatrische Klinik ist verpflichtet, diese Behandlung durchzuführen und sowohl die erkrankte Person als auch eventuell gefährdete Mitmenschen vor Schaden zu bewahren. Wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen, dürfen dabei im Einzelfall auch Zwangsmaßnahmen eingesetzt werden. Dies darf keinesfalls willkürlich geschehen, sondern ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wie sie im  Landesgesetz für psychisch kranke Personen des Landes Rheinland Pfalz vom 17. 11. 1995 (PsychKG) und im  Betreuungsgesetz (BetrG) enthalten sind. Zwangsmaßnahmen im Rahmen von Unterbringungen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder der Strafprozessordnung (StPO) sind nicht Gegenstand dieser Leitlinien.

Empfehlung des Landespsychiatriebeirates Rheinland-Pfalz

für die Arbeit der Tageskliniken für Psychiatrie und Psychotherapie in Rheinland-Pfalz

verabschiedet auf der 26. Sitzung des Landespsychiatriebeirates
am 26. Mai 2009 in Mainz

Von der ambulanten Behandlung unterscheidet sich die tagesklinische Behandlung durch die partielle Herausnahme des Patienten aus seinen gewohnten Lebensumständen und die höhere Therapiedichte. Im Vergleich zum stationären Krankenhausaufenthalt bleibt er in der Tagesklinik wegen der nur begrenzten zeitlichen Bindung an die Institution unabhängiger und behält einen größeren Freiheitsspielraum, in dem sich Eigeninitiative und Selbsthilfekräfte entfalten können. Die tagesklinische Behandlung entspricht so den Forderungen einer zeitgemäßen Psychiatrie nach offenen, auf die Förderung von Selbsthilfekräften, auf die Erhaltung sozialer Bindungen und auf die Wiedereingliederung ausgerichteten Formen der Krankenversorgung.

Empfehlungen 1988