Situation der psychisch kranken Menschen in den Heimen und das Heimgesetz.
Klaus Laupichler
Wir müssen feststellen, dass es schwere psychische Erkrankungen gibt und immer geben wird. Die Ursachen der Erkrankungen sind nicht nur im genetischen Bereich zu suchen, sondern auch im Sozialem, milieubedingt und als Folge von somatischen und orthopädischen Erkrankungen. Leider müssen wir feststellen, dass die medizinische Reaktion auf psychische Erkrankungen oft nur im Zukleistern mit Medikamenten bestehen.
Die Nebenwirkungen dieser Psychopharmaka sind gerade über die lange Zeit der Einnahme folgenschwer, wenn nicht tödlich. Die Psychiatrie hat sich zu arg auf eine medikamentöse Symptomverdrängung (biologische Lösung) eingelassen und den vagen Versprechungen der Pharmaindustrie geglaubt. Die Folge ist, dass immer neue, teuere Psychopharmaka entwickelt werden und mit einem ungeheuren Kostenaufwand und hohen Gewinnspannen der Produzenten auf den Markt geworfen werden. Anstatt die knappen finanziellen Ressourcen zielgerichtet für die Heilung und Therapie von psychischen Krankheiten einzusetzen, werden sie aufgebraucht um eine unsinnige Pharmatherapie zu erhalten, um eingetretene Schäden zu überdecken.
Für Psychiatrie-Erfahrene und deren Angehörigen sieht es oft so aus, dass sie anhand dieser Therapie ins gesellschaftliche Aus kommen (Exclusion) – Aufnahme ins Heim. Das Heim ist dann ein eigenständiger Kreislauf, ohne Rehabilitationspflicht, das dann sehr oft zur Verelendung und damit eine Verwahrung in geschlossenen, weitabgelegenen Heime als Endstation führt.
Dieser Verelendung, oft sind es psychisch erkrankte Frauen, ist entgegen zu Wirkungen und die finanziellen Mittel, die zur Entgesellschaftlichung führen, sind so einzusetzen, dass die aus der öffentlichen Gesellschaft Ausgeschlossenen, oft mit einem überdurchschnittlichen Potenzial an sozialer, kultureller und musikalischer Kompetenz, wieder mitten in der öffentlichen Gesellschaft leben mit einem Einkommen das ihnen ermöglicht selbständig zu leben.
Deshalb fordert der LVPE Rheinland-Pfalz e.V.:
Jeder psychisch erkrankte Mensch hat das Recht auf ein selbständiges Leben in der öffentlichen Gesellschaft - Inclusion. Bei einer schweren chronischen Erkrankung ist dieser einem körperlichem Handicape gleichzusetzen. Rehabilitation und Inclusion muß das vornehmliche Ziel in dieser Gesellschaft sein, auch mit dem Recht auf das Anders Sein in der öffentlichen Gesellschaft. Das vielfältige Wissen und die Ressourcen der Psychiatrie Erfahrenen sind zu nutzen. Psychiatrie Erfahrene sind die wichtigsten Parameter, als Kontrollorgan der Versorgung, im psychiatrischen Gesundheitssystem.
- Wir brauchen mehr Psychotherapie von Psychosen in der stationären und ambulanten psychiatrischen Versorgung.
- Neubelebung der Naturheilkunde (Bäder, Einreibungen, Massage usw.) in der psychiatrischen Landschaft.
- Wir brauchen eine bio-psycho-soziale Versorgung, die auch unsere Hormone berücksichtigt.
- Psychopharmaka sollten nicht länger als 2 Jahre verordnet werden, längere Einnahme darf nur unter dokumentierten Hinweisen der Dyskinesien erfolgen
- Ein generelles Verlegungsverbot in Heime.
- Es dürfen nur Übergangsheime aufgebaut werden. Übergangsheime statt geschlossene Heime für psychisch kranke Menschen.
- Übergangsheime sollten ein Standort für die Cummunity City sein. Damit wird nicht die Arbeitslosigkeit von psychisch erkrankten Menschen finanziert, sondern das wohl der Gesellschaft. Damit wird Bürger- und Nachbarschaftshilfe im Rahmen des Leistbaren finanziert, anstatt unsinnige Arbeit z.B. Werkstätten für behinderte Menschen.
- Nicht die Psychiatrie soll gefördert werden, sondern die Kompetenzen der psychiatrischen Versorgung in der Gemeinde, unter Mitwirkung der Betroffenen, die Erfahrung mit Krankheit, Armut und Familie haben.
- Größere Fluktuation bei den Mitarbeitern in den Sozialpsychiatrischen Diensten und der ambulanten und stationären Soziotherapie. Es darf nicht sein, dass einzelne Mitarbeiter ganze Generationen von psychisch erkrankten Menschen prägen.
- Jeder psychisch kranke Mensch hat das Recht auf sinnvolle Beschäftigung, einem guten Wohnraum und würdige Altersversorgung.
- Es darf keine Novellierung des Heimgesetzes ohne Rehabilitation- und Ausgliederungspflicht geben.
Klaus Laupichler, Herbrechtingen
Gewidmet einer tollen jungen Angehörigen auf der Ostalb