Zum ersten Bericht der Landesregierung des Gleichstellungsgesetz in Rheinland-Pfalz
Franz-Josef Wagner
Am 29.12.2004 unterrichtete die Landesregierung über die Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen gemäß §13 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGG-BehM) den in der 14. Wahlperiode gewählten Landtag.
Die Drucksache 14/3739 ist 33 Seiten stark. Dieser Bericht kann noch nichts über das erste Landesgesetz, welches die Benachteiligung von behinderten Menschen beseitigen und verhindern sowie ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen soll, sagen, da das Gesetz erst am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist. Das Gesetz hat auch die Opposition so bewegt, dass vor in Kraft treten am 30 April 2002, eine Große Anfrage der Fraktion der CDU gestellt wurde.
Entwicklung der Gleichstellungsgesetzgebung
Das Sozialrecht war und ist das Fundament für die medizinische, berufliche und gesetzliche Rehabilitation behinderter Menschen. Entsprechende Regelungen finden sich in den Sozialgesetzbüchern, dem Schwerbehindertenrecht und dem Bundessozialgesetz. In Rheinland-Pfalz sind das Landespflege- und Landesblindengeldgesetz Beispiele für die Absicherung behinderter Menschen in der Tradition dieser Gesetzgebung. Trotz dieser für die individuelle Unterstützung grundlegend bedeutsamen Sicherungssysteme wurde jedoch von vielen Behinderten-Verbänden als Defizit wahrgenommen, dass die Teilhabe behinderter Menschen an den regulären gesellschaftlichen Lebensformen und -strukturen oft nicht erreicht worden ist.
Ein bedeutsamer Grundstein für den Paradigmenwechsel war die Psychiatrie Enquete in den siebziger Jahren und die Auflösung der traditionellen Großkliniken. In Rheinland-Pfalz wurde der Prozess hin zu gemeindeintegrierten Wohnformen durch die Psychiatriereform 1995 vorangetrieben.
Mit der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes ist die Gesetzgebung für die rechtliche Gleichstellung noch nicht vollständig. Ein ziviles Antidiskriminierungsgesetz, das beispielweise die Diskriminierung von psychisch kranken und krank gewesenen Menschen (als „Geisteskranke“ definiert) und Pflegebedürftige verbietet, ist notwendig und durch EU-Richtlinien vorgegeben. Auch die Verabschiedung einer UN-Menschenrechtskonvention für behinderte Menschen, an der aktuell gearbeitet wird, ist wünschenswert.
Die Bedeutung der Politik für Menschen mit Behinderung lässt sich an folgenden Zahlen dokumentieren: In Rheinland-Pfalz lebten im Juli 2004 451.022 Menschen mit mindestens 50 % Grad Behinderung, das sind 11,11 % der Gesamtbevölkerung in Rheinland-Pfalz.
Arbeit für Menschen mit Behinderung
Ein wesentlicher Teil des Berichtes geht auf die Arbeit für Menschen mit Behinderung ein. In den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiteten im Juli 2004 ca. 12.400 Menschen. Davon wurden 1.500 im Eingangs- und Berufsbildungsbereich und 10.900 im Arbeitsbereich beschäftigt. Berücksichtigt man den Zuwachs von 3.700 Arbeitsplätzen in 10 Jahren (ca. 30 %), so ist von einem kontinuierlichen Anstieg von über 300 Personen pro Jahr auszugehen.
Nachdem in der Vergangenheit der Aufbau von Werkstätten und die Erhöhung der Qualität der Arbeit in den Werkstätten im Vordergrund standen, soll jetzt der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gestärkt werden. Die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist nicht nur eine gesetzliche verankerte Aufgabe der Werkstätten, sondern liegt auch im politischen Interesse. So hat die Landesregierung erstmals 2003 158.267 Euro (vom 1.1.2004 bis 31.7.2004 nochmals 175.131 Euro) Darlehen zur Förderung von Integrationsprojekten zur Verfügung gestellt. Zusätzlich dazu von 1.1.2002 – 31.07.2004 eine betriebswirtschaftliche Beratung von insgesamt 48.092 Euro gewährt. Damit hofft das Land Rheinland-Pfalz noch vor 2010 die Zahl der Arbeitplätze in Integrationsprojekten von derzeit 300 auf bis zu 2.000 zu erhöhen. Die Wichtigkeit der Arbeit für schwerbehinderte Menschen in der Landesregierung lässt auch der Anhang 1 der Drucksache 14/3739 erkennen. Von 1994 bis 2003 wurde über alle Ressorts der Regierung die Anzahl und der prozentuale Anteil von beschäftigten schwerbehinderten Menschen aufgelistet. Dabei fällt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit (MASFG) mit 13,8 % schwerbehinderten Menschen besonders auf.
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Mit der modellhaften Einführung des Persönlichen Budgets 1998 durch den Minister Florian Gerster wurde der Grundstein für die Unterstützung von behinderten Menschen gelegt. Diese Unterstützung ist dahin zu bringen, wo die Menschen sind und nicht die Menschen dorthin zu bringen wo die Hilfen sind. Das bedeutet den Aufbau eines auf den individuellen Bedarf ausgerichtetes quartiersbezogenes Unterstützungssystemen. Ein wesentliches Instrument ist der für alle behinderte Menschen gleiche Individuelle Hilfeplan (IHP). Dieser, aus dem Individuellen Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP), hervorgegangene Plan ist seit 2004 landesweit für die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeführt. Am Stichtag 30.06.2003 bezogen in Rheinland-Pfalz 771 somatisch, geistig oder psychisch behinderte Menschen ein persönliches Budget. Davon waren über 50 % psychisch kranke Menschen.
Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt für die Zukunft des Landes Rheinland-Pfalz ist das Wohnen. Bisher lebten 10.104 erwachsene Menschen in 176 stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe (durchschnittliche Heimgröße ca. 57 Personen/Heim) und das bei Bruttoausgaben der stationären Eingliederungshilfe von 263.240.682 Euro im Jahr 2003. Das sind ca. 2 200 Euro/Monat und Person.
Anlässlich der 9. Fachtagung des Landesverband Psychiatrie Erfahrener (LVPE) Rheinland-Pfalz e.V., am 23.09.2005 in Hachenburg, „Wohnen und Betreuen – heute und morgen“ wird Frau Ministerin Malu Dreyer in einem Vortrag und anschließender Diskussion sich dem Thema „Wohnen im Heim oder wohnen Daheim?“ stellen.
Landespsychiatriebeirat
Der Landespsychiatriebeirat berät die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen in der Planung psychiatrischen Versorgung; er soll auch zu sonstigen wesentlichen Fragen der psychiatrischen Versorgung gehört werden. Dies ist der in § 3, Absatz 2, im Landesgesetz für psychisch kranke Menschen (PsychKG) vom 17. November 1995 formulierte Auftrag. Schon vor Gründung des LVPE Rheinland-Pfalz e.V. wurden 2 aktive Mitglieder in den mit über 30 Organisationen besetzten Landespsychiatriebeirat aufgenommen. Hier wurden unter anderem die Empfehlungen für eine unabhängige Besuchskommission, Funktion und Aufgabe der sozialpsychiatrischen Dienste bei den Gesundheitsämtern sowie die zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit psychischer Behinderung verabschiedet.
Welche Bedeutung die psychisch kranken Menschen im MASFG haben, deutet sich in der Abteilung Soziales an. Der Psychiatriereferent ist gleichzeitig Referatsleiter für „Selbstbestimmt leben – Politik für behinderte Menschen“.